Lessing


Zu diesem ihm in Denkart und Charakter verwandtesten Vertreter der Aufklärung, zu Gotthold Ephraim Lessing, hat Kant keine persönlichen Beziehungen gehabt. Aber seine wichtigsten Schriften hat er sicher gekannt. Von seinen Dramen muß er einzelne, besonders von den Jugenddramen, sogar auf der Bühne gesehen haben) merkwürdigerweise ohne besonderes Wohlgefallen. Wohl werde man während der Vorstellung durch den "Witz" — wir würden heute sagen: Geist — des Verfassers sehr gut unterhalten, aber am Schlüsse derselben habe man das Gefühl, dass das Ganze ohne rechten Zweck sei. Als Beispiel wird einmal in einem Anthropologie-Kolleg Theophan, der Held des 'Freigeist', angeführt (Ak. Ausg. XV, S. 196 f. Anm.)*). Ein andermal wird dies abfällige Urteil sogar auf den 'Nathan' ausgedehnt, dessen Zweck doch klar genug ist und Kant, wie man denken sollte, seiner Gesinnung nach hätte sympathisch sein müssen. Statt dessen hören wir zu unserem Erstaunen aus Hamanns Munde, dass das Drama diesem besser gefiel als Kant! Während der Magus sich an der Lektüre des 'Nathan' "recht weidete", gefiel das Stück (beim Lesen) dem Philosophen weit weniger, der es bloß als eine Art zweiten Teil der Juden' — bekanntlich ein Jugendstück Lessings — beurteile "und keinen Held aus diesem Volke leiden kann. So göttlich streng ist unsere Philosophie in ihren Vorurteilen, bei aller ihrer Toleranz und Unparteüichkeit" (H. an Herder, 6. Mai 1779).

Auch Lessings Prosaschriften waren Kant nicht fremd. Wenn er Lessing einen "großen Kenner der theatralischen Regeln" nennt und anderseits meint, von den "bloß konventionellen" Regeln des französischen Theaters könne man am ehesten abweichen (vgl. weiter unten über Shakespeare), so hat er sicher an die Hamburger Dramaturgie gedacht. Und wenn auch er fordert: "Die Dichter müssen sich gar nicht damit abgeben, Dinge der Natur zu malen," wenn er sich demgemäß gegen die beschreibende Poesie eines Brockes und seines sonst so geschätzten Haller wendet, so entspricht das einer Hauptthese des Laokoon. Auch ein Satz in den Reflexionen: "Urteil des Liebhabers, Kenners (dieser muß die Regeln kennen), Meisters" (XV, S. 269) klingt an Lessing an. Freilich, allzuviel hielt der so oft als trocken gescholtene Kant überhaupt von ästhetischen Regeln nicht. "Wenn mir jemand sein Gedicht vorliest oder mich in ein Schauspiel führt, welches am Ende meinem Geschmack nicht behagen will, so mag er den Batteux oder Lessing oder noch ältere und berühmtere Kritiker des Geschmacks ... zum Beweise anführen ..., ich stopfe mir die Ohren zu," weil in diesen Dingen eben der eigene Geschmack, nicht Verstandesgründe, entscheiden (Kr. d. Urt., § 33).

Dass er endlich auch mit den theologischen Schriften des großen Aufklärers vertraut gewesen sein muß, hat Emil Arnoldt1) in eingehenden Darlegungen gezeigt, die namentlich auf die zahlreichen Übereinstimmungen der "Religion innerhalb" mit Lessing-schen Gedanken hinweisen. Die "Erziehung des Menschengeschlechts" erwähnt Kant selbst in seiner Abhandlung über Theorie und Praxis (1793).

Wie hoch er überhaupt seinen berühmten Zeitgenossen schätzte, beweist eine Stelle in seinem Briefe an M. Herz vom 24. November 1776. Dieser hatte in seinem 'Versuch über den Geschmack' gesagt: "Viel und zugleich Vieles zu umfassen, ist eine Eigenschaft der Lessinge und Kante: eine Eigenschaft seltener Jahrhunderterscheinungen." Darauf erwidert der Philosoph bescheiden: "Der mir in Parallele mit Lessing erteilte Lobspruch beunruhigt mich. Denn in der Tat, ich besitze noch kein Verdienst, was desselben würdig wäre, und es ist, als ob ich den Spötter zur Seite sähe, mir solche Ansprüche beizumessen und daraus Gelegenheit zum boshaften Tadel zu ziehen."**) Ob er dabei an Lessings spöttisches Epigramm auf seine Erstlingsschrift (S. 61) gedacht hat? "Noch" hatte allerdings sein Ruhm damals den Lessings nicht erreicht, aber bald sollte er ihn überstrahlen.

 

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*) Vielleicht hat er auch "Miß Sarah Sampson" gesehen, die in dem neuerrichteten Königsberger Theater (1755) durch den berühmten Ackermann ihre Erstaufführung erlebte.

**) E. Arnoldt, Kritische Exkurse zur Kantforschung (Königsberg 1894), S. 193—268.


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