§ 92. Petitio principii - Circulus in probando


Unter einer petitio prineipii versteht man die Annehmung eines Satzes zum Beweisgründe als eines unmittelbar gewissen Satzes, obgleich er noch eines Beweises bedarf. — Und einen Zirkel im Beweisen begeht man, wenn man denjenigen Satz, den man hat beweisen wollen, seinem eigenen Beweise zum Grunde legt.

Anmerk. Der Zirkel im Beweisen ist oft schwer zu entdecken; und dieser Fehler wird gerade da gemeiniglich am häufigsten begangen, wo die Beweise schwer sind.


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Seite zuletzt aktualisiert: 03.06.2006 
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