§ 82. Schlüsse der (reflektierenden) Urteilskraft
Die Schlüsse der Urteilskraft sind gewisse Schlußarten, aus besondern Begriffen zu allgemeinen zu kommen. — Es sind also nicht Funktionen der bestimmenden, sondern der reflektierenden Urteilskraft; mithin bestimmen sie auch nicht das Objekt, sondern nur die Art der Reflexion über dasselbe, um zu seiner Kenntnis zu gelangen.