§ 75. 2. Hypothetische Vernunftschlüsse
Ein hypothetischer Schluß ist ein solcher, der zum Maior einen hypothetischen Satz hat. — Er besteht also aus zwei Sätzen, 1) einem Vordersatze (antecedens) und 2) einem Nachsatze (consequens), und es wird hier entweder nach dem modo ponente oder dem modo tollente gefolgert.
Anmerk. 1. Die hypothetischen Vernunftschlüsse haben also keinen medium terminum, sondern es wird bei denselben die Konsequenz eines Satzes aus dem andern nur angezeigt. — Es wird nämlich im Maior derselben die Konsequenz zweier Sätze aus einander ausgedrückt, von denen der erste eine Prämisse, der zweite eine Konklusion ist. Der Minor ist eine VerWandlung der problematischen Bedingung in einen kategorischen Satz.
2. Daraus, daß der hypothetische Schluß nur aus zwei Sätzen besteht, ohne einen Mittelbegriff zu haben, ist zu ersehen: daß er eigentlich kein Vernunftschluß sei, sondern vielmehr nur ein unmittelbarer, aus einem Vordersatze und Nachsatze, der Materie oder der Form nach, zu erweisender Schluß (consequentia immediata demonstrabilis (ex antecedente et consequente) vel quoad materiam vel quoad formam).
Ein jeder Vernunftschluß soll ein Beweissein.Nun führt aber der hypothetische nur den Beweis-Grund bei sich. Folglich ist auch hieraus klar, daß er kein Vernunftschluß sein könne.