§ 43. Verstandesschlüsse, Vernunftschlüsse und Schlüsse der Urteilskraft


Die unmittelbaren Schlüsse heißen auch Verstandesschlüsse; alle mittelbare Schlüsse hingegen sind entweder Vernunftschlüsse oder Schlüsse der Urteilskraft. — Wir handeln hier zuerst von den unmittelbaren oder den Verstandesschlüssen.

 


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