§ 43. Verstandesschlüsse, Vernunftschlüsse und Schlüsse der Urteilskraft
Die unmittelbaren Schlüsse heißen auch Verstandesschlüsse; alle mittelbare Schlüsse hingegen sind entweder Vernunftschlüsse oder Schlüsse der Urteilskraft. — Wir handeln hier zuerst von den unmittelbaren oder den Verstandesschlüssen.