§ 43. Verstandesschlüsse, Vernunftschlüsse und Schlüsse der Urteilskraft


Die unmittelbaren Schlüsse heißen auch Verstandesschlüsse; alle mittelbare Schlüsse hingegen sind entweder Vernunftschlüsse oder Schlüsse der Urteilskraft. — Wir handeln hier zuerst von den unmittelbaren oder den Verstandesschlüssen.

 


 © textlog.de 2004 • 22.12.2024 03:48:46 •
Seite zuletzt aktualisiert: 01.06.2006 
bibliothek
text
  Home  Impressum  Copyright