
§ 83. Prinzip dieser Schlüsse
Das Prinzip, weiches den Schlüssen der Urteilskraft zum Grunde liegt, ist dieses: daß vieles nicht ohne einen gemeinschaftlichen Grund in Einem zusammen stimmen, sondern daß das, was vielem auf diese Art zukommt, aus einem gemeinschaftlichen Grunde notwendig sein werde.
Anmerk. Da den Schlüssen der Urteilskraft ein solches Prinzip zum Grunde liegt: so können sie um deswillen nicht für unmittelbare Schlüsse gehalten werden.