§ 59. Materie und Form der Vernunftschlüsse
In den Vordersätzen oder Prämissen besteht die Materie, und in der Konklusion, so fern sie die Konsequenz enthält, die Form der Vernunftschlüsse.
Anmerk. Bei jedem Vernunftschlusse ist also zuerst die Wahrheit der Prämissen und sodann die Richtigkeit der Konsequenz zu prüfen. — Nie muß man bei Verwerfung eines Vernunftschlusses zuerst die Konklusion verwerfen, sondern immer erst entweder die Prämissen oder die Konsequenz.
2. In jedem Vernunftschlusse ist die Konklusion sogleich gegeben, so bald die Prämissen und die Konsequenz gegeben ist.