§ 63. Prinzip der kategorischen Vernunftschlüsse
Das Prinzip, worauf die Möglichkeit und Gültigkeit aller kategorischen Vernunftschlüsse beruht, ist dieses:
Was dem Merkmale einer Sache zukommt, das kommt auch der Sache selbst zu; und was dem Merkmale einer Sache widerspricht, das widerspricht auch der Sache selbst (nota notae est nota rei ipsius; repugnans notae, repugnat rei ipsi).
Anmerk. Aus dem so eben aufgestellten Prinzip läßt sich das so genannte dictum de omni et nullo leicht deduzieren, und es kann um deswillen nicht als das oberste Prinzip weder für die Vernunftschlüsse überhaupt, noch für die kategorischen insbesondre gelten.
Die Gattungs- und Art-Begriffe sind nämlich allgemeine Merkmale aller der Dinge, die unter diesen Begriffen stehen. Es gilt demnach hier die Regel: Was der Gattung oder Art zukommt oder widerspricht, das kommt auch zu oder widerspricht allen den Objekten, die unter jener Gattung oder Art enthalten sind. Und diese Regel heißt eben das dictum de omni et nullo.