§ 65. Reine und vermischte kategorische Vernunftschlüsse


Ein kategorischer Vernunftschluß ist rein (purus), wenn in demselben kein unmittelbarer Schluß eingemischt, noch die gesetzmäßige Ordnung der Prämissen verändert ist; widrigenfalls wird er ein unreiner oder vermischter (ratiocinium impurum oder hybridum) genannt.

 


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