III. Schlüsse der Urteilskraft
§ 81. Bestimmende und reflektierende Urteilskraft
Die Urteilskraft ist zwiefach: — die bestimmende oder die reflektierende Urteilskraft. Die erstere geht vom Allgemeinen zum Besondern; die zweite vom Besondern zum Allgemeinen. — Die letztere hat nur subjektive Gültigkeit; — denn das Allgemeine, zu welchem sie vom Besondern fortschreitet, ist nur empirische Allgemeinheit — ein bloßes Analogon der logischen.