III. Schlüsse der Urteilskraft



§ 81. Bestimmende und reflektierende Urteilskraft


Die Urteilskraft ist zwiefach: — die bestimmende oder die reflektierende Urteilskraft. Die erstere geht vom Allgemeinen zum Besondern; die zweite vom Besondern zum Allgemeinen. — Die letztere hat nur subjektive Gültigkeit; — denn das Allgemeine, zu welchem sie vom Besondern fortschreitet, ist nur empirische Allgemeinheit — ein bloßes Analogon der logischen.

 


 © textlog.de 2004 • 16.11.2024 01:21:47 •
Seite zuletzt aktualisiert: 02.06.2006 
bibliothek
text
  Home  Impressum  Copyright