§ 87. Prosyllogismen und Episyllogismen


In der Reihe zusammengesetzter Schlüsse kann man auf eine doppelte Art, entweder von den Gründen herab zu den Folgen, oder von den Folgen herauf zu den Gründen, schließen. Das erste geschieht durch Episyllogismen, das andre durch Prosyllogismen. —

Ein Episyllogismus ist nämlich derjenige Schluß in der Reihe von Schlüssen, dessen Prämisse die Konklusion eines Prosyllogismus — also eines Schlusses wird, welcher die Prämisse des erstem zur Konklusion hat.


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