§ 62. 1. Kategorische Vernunftschlüsse
In einem jeden kategorischen Vernunftschlusse befinden sich drei Hauptbegriffe (termini), nämlich:
1) das Prädikat in der Konklusion; welcher Begriff der Oberbegriff (terminus maior) heißt, weil er eine größere Sphäre hat als das Subjekt;
2) das Subjekt (in der Konklusion), dessen Begriff der Unterbegriff (terminus minor) heißt; und
3) ein vermittelndes Merkmal (nota intermedia), welches der Mittelbegriff (terminus medius) heißt, weil durch denselben ein Erkenntnis unter die Bedingung der Regel subsumiert wird.
Anmerk. Dieser Unterschied in den gedachten terminis findet nur in kategorischen Vernunftschlüssen statt, weil nur diese allein durch einen terminum medium schließen; die andern dagegen nur durch die Subsumtion eines im Maior problematisch und im Minor assertorisch vorgestellten Satzes.