Zum Hauptinhalt springen

Affinität

Affinität. „Der Grund der Möglichkeit der Assoziation des Mannigfaltigen, sofern er im Objekte liegt, heißt die Affinität des Mannigfaltigen“, KrV 1. A. tr. Anal. 1. B. 2 H. 2. Abs. 4 (I 717—Rc 196). Begreiflich ist diese Affinität der Erscheinungen, „dadurch sie unter beständigen Gesetzen stehen und darunter gehören müssen“, durch die Zugehörigkeit aller Erscheinungen (als Vorstellungen) zur transzendentalen Apperzeption (s. d.), deren Identität (s. d.) in die Synthesis des Mannigfaltigen der Erscheinungen hineinkommen muß, wodurch sie gesetzmäßig verknüpft werden. „Also stehen alle Erscheinungen in einer durchgängigen Verknüpfung nach notwendigen Gesetzen und mithin in einer transzendentalen Affinität, woraus die empirische die bloße Folge ist“, ibid. (I 718—Rc 198). Die erstere liegt in dem „Grundsatze von der Einheit der Apperzeption in Ansehung aller Erkenntnisse, die mir angehören sollen.“ „Nach diesem müssen durchaus alle Erscheinungen so ins Gemüt kommen oder apprehendiert werden, daß sie zur Einheit der Apperzeption zusammenstimmen, welches ohne synthetische Einheit in ihrer Verknüpfung, die mithin auch objektiv notwendig ist, unmöglich sein würde.“ Die Affinität der Erscheinungen ist die Folge einer „Synthesis in der Einbildungskraft, die a priori auf Regeln gegründet ist“, ibid. 3. Abs. (I 724—Rc 210f.). — „Ich verstehe unter der Verwandtschaft die Vereinigung aus der Abstammung des Mannigfaltigen von einem Grunde.“ Das Vermögen der Vorstellungsverbindung nach solcher Affinität ist eine der Arten des „sinnlichen Dichtungsvermögens“ (der Einbildungskraft). „Es muß immer ein Thema sein sowohl beim stillen Denken als in Mitteilung der Gedanken, an welches das Mannigfaltige angereiht wird, mithin auch der Verstand dabei wirksam sein; aber das Spiel der Einbildungskraft folgt hier doch den Gesetzen der Sinnlichkeit, welche den Stoff dazu hergibt, dessen Assoziation ohne Bewußtsein der Regel doch derselben und hiermit dem Verstande gemäß, obgleich nicht als aus dem Verstande abgeleitet, verrichtet wird“, Anthr. 1. T. § 31 C (IV 79 f.). Vgl. Assoziation, Art.