Autonomie der Urteilskraft
Autonomie der Urteilskraft. Die Allgemeingültigkeit der Geschmacksurteile (s. d.) beruht „gleichsam auf einer Autonomie des über das Gefühl der Lust (an der gegebenen Vorstellung) arbeitenden Subjekts, d. i. auf seinem eigenen Geschmack“, KU § 31 (II 130 f.). — Es besteht eine Autonomie der reflektierenden Urteilskraft (s. d.) für unseren subjektiven Vernunftgebrauch betreffs der besonderen Erfahrungsgesetze. Die bestimmende Urteilskraft hingegen, welche sich nach den vom Verstande gegebenen Gesetzen richten muß, zeigt Heteronomie, ibid. § 71 (II 253).