Absicht
Absicht. Nur nach der Analogie wirklicher Absicht ist von einer „Absicht der Natur“ zu reden. Die Urteilskraft faßt die Natur so auf, „als ob die Zweckmäßigkeit in ihr absichtlich sei“, KU § 68 (II247); vgl. § 75 (II 264). „Naturzweck“ ist jene Verknüpfung von Ursache und Wirkung, bei welcher die Ursache, „auch ohne ihr dazu einen Verstand beizulegen, doch nach der Analogie mit einem solchen“, als „gleichsam absichtlich“ etwas hervorbringend, gedacht wird, MST § 7 (III 271). Auch in der Geschichte (s. d.) ist per analogiam von einer „Absicht“ der Natur (bzw. der „Vorsehung“) zu reden. Vgl. Zweck.