Eigentümliche Farbe. (Malerei) Mit diesem Worte bezeichnen wir das, was man sonst Lokalfarbe nennt, nämlich die natürliche Farbe eines Körpers, z.B. die rote Farbe eines Kleides von Scharlach, insofern sie durch den Ort, wo der Körper steht, in ihrer Art eingeschränkt wird. Wenn man die Wissenschaft der Lokalfarben recht verstehen will, so bedenke man zuvorderst, dass die Farbe eines jeden Körpers nichts anders sei als ein auf ihn fallendes und von ihm ins Auge prallendes Licht. Dieses kann von unendlich verschiedener Art sein, sowohl in Ansehung der Stärke, als in Ansehung seiner übrigen Eigenschaften. Wenn das hellste Sonnenlicht auf einen Körper fällt, so gibt es ihm eine andere Farbe, als wenn es schwächer ist und jeder Grad der Stärke dieses Sonnenlichtes dringt im Körper eine andere Farbe hervor, ob sie gleich von derselben Art bleibt. Dasselbe Stück Scharlach hat eine andere Farbe, wenn die Sonne sehr hell darauf scheint als wenn sie schwach scheint; und in diesem Fall wieder eine andre als wenn das bloße Tageslicht darauf fällt; und auch in diesem wieder eine andre, wenn der Tag heller ist als wenn er dunkel ist, anders wenn das hellere oder dunklere Tageslicht unmittelbar darauf fällt oder es erst durch vielerlei Abprellungen trifft. Dennoch wird es immer Scharlach genannt, weil es nicht möglich wäre, diese unzähligen Grade der Scharlachfarbe mit so viel verschiedenen Namen zu benennen.
Eben so groß wird die Mannigfaltigkeit der eigentümlichen Farbe des Körpers durch die verschiedene Arten sowohl des ursprünglichen als des zurück geworfenen Lichts. Das Sonnenlicht gibt dem Körper eine andere Farbe als das Licht einer Lampe oder einer Wachskerze oder das blaue Licht des Himmels. Denn das ursprüngliche Licht, welches auf den Körper fällt, hat schon eine herrschende Farbe und ist entweder weiß, gelb, rot, blau oder von anderer Art und muss demnach notwendig der Farbe des Körpers ein anderes Ansehen geben.
Drittens wird die eigentümliche Farbe des Körpers durch die Vermischung mehrerer Arten des Lichts wieder neu eingeschränkt. Es kann rötliches und bläuliches Licht zugleich auf den Körper fallen. Die Vermischung beider bringt eine abgeänderte Farbe hervor. Endlich ändert sich die Farbe auch nach Beschaffenheit des Raums, der zwischen dem Auge und dem Körper ist. Das Licht der auf- oder untergehenden Sonne ist ganz anders als das Licht der hohen Mittagssonne, weil es durch eine mehr mit Dünsten angefüllte Luft geht; und das Licht des Körpers, das durch ein gefärbtes Glas in die Augen fällt, ist ganz anders als wenn es bloß durch die Luft geht; in der Luft anders, wenn sie rein als wenn sie voll Dünste ist, anders wenn der Körper entfernt als wenn er nahe ist.
Die Farbe eines jeden im Gemälde vorkommenden Körpers, insofern sie durch alle diese Umstände eingeschränkt wird, ist das, was die Maler die Lokalfarbe und wir die eigentümliche Farbe desselben nennen. Die eigentümlichen Farben aller einzelnen Gegenstände eines Gemäldes, in eine einzige Haupterleuchtung geschickt verbunden, machen die Harmonie der Farben aus. Mithin kann diese und folglich die Einheit in der Farbe und die allgemeine Haltung, ohne die Wissenschaft der Lokalfarben nicht erreicht werden.
Diese Wissenschaft betrifft zwei Hauptpunkte, die eigentümliche Farbe jedes einzelnen Gegenstandes muss wahrhaft oder natürlich sein; zugleich aber muss sie eine gute Wirkung zur Haltung des Ganzen tun. Jener Punkt betrifft die Wissenschaft, die für einen Gegenstand gewählte Farbe, nach Beschaffenheit des Lichts und der Erleuchtung zu bestimmen. Wenn man z. B. angenommen hat, dass eine Figur des Gemäldes einen Purpurmantel zur Bekleidung haben soll, so ist zu überlegen, welcher Grad der Purpurfarbe sowohl an hellen als an dunkeln Stellen genommen werden soll. Man sieht, dass diese Frage die ganze Farbenmischung, die Wissenschaft der Widerscheine und der Schattierungen in sich begreife. Weil man aber allgemein nur dann die Lokalfarben nennt, wenn man ihre Wirkung auf das Ganze betrachtet, so wollen wir nur von diesem zweiten Punkt sprechen, da von dem ersten in anderen Artikeln gesprochen worden.
Wir betrachten demnach hier die Wissenschaft der Lokalfarben, nur insofern sie dient, dem Ganzen die Harmonie und Haltung zu geben. Wir setzen zum voraus, dass der Maler sein Werk erst auf der Leinwand gezeichnet habe und dass er jetzt sich mit der Wahl der Farbe eines jeden einzeln Gegenstandes beschäftige. Einige dieser Farben sind ganz willkürlich, z. B. die Farbe der Kleider, hingegen sind auch andre, die nur zum Teil willkürlich sind, wie z. B. die Farbe des hellen Himmels, die mehr oder weniger blass, hell oder dunkel kann gewählt werden, noch andere sind gar nicht willkürlich als das Grüne des Grases oder der Bäume. Überall, wo eine Wahl statt hat, muss der Maler auf die beste Übereinstimmung und die vollkommenste Haltung des Ganzen sehen. Jede dieser beiden Absichten erfordert viel Erfahrung und Überlegung.
Noch ehe er die geringste Entschließung in Ansehung der Lokalfarben nehmen kann, muss er die Art seines Kolorits, den Ort der Szene, den Grad des allgemeinen Lichts und der Einschränkung desselben genau erwogen haben. Wenn er sich dieses alles fest eingeprägt und ganz geläufig gemacht hat, so kann er an die Lokalfarben denken. Versäumet er diese vorläufigen Bestimmungen, so wird er oft, wenn sein Gemälde ganz angelegt oder wohl gar halb ausgemalt ist, alles wieder umarbeiten müssen, weil eine einzige Lokalfarbe, die er unrecht gewählt hatte, ihm Harmonie oder Haltung vernichtet. So wie der Tonsetzer bei seiner Melodie die Harmonie nicht einen Augenblick bei Seite setzen kann, so muss der Maler, wenn er ans Farbengeben denkt, gar alles was zum Gemälde gehört, die Anordnung, die Gruppierung, das Licht und alles übrige beständig vor Augen haben.
In Sachen, die so sehr auf lange Erfahrungen ankommen, wo so gar vielerlei auf einmal und als eine einzige Hauptvorstellung der Einbildungskraft vorschweben muss, ist es fast unmöglich und auch unnütze, besondere Regeln zu suchen. Man muss sich begnügen, den Künstler überhaupt auf alle wesentlichen Umstände aufmerksam zu machen.
In der Wahl der eigentümlichen Farben habe der Maler die Harmonie des Ganzen beständig vor Augen. Ist er genötigt zwei Farben neben einander zu setzen, die sich schwer vereinigen, so suche er sich durch die Dämpfung der einen durch starken Schatten oder durch verbindende Widerscheine zu helfen. Es kommt hierbei fast alles auf die Wahl des Lichts und der Erleuchtung an. Hat er z. B. sein Gemälde so angeordnet, dass der hinterste Grund gegen den vorderen zu helle wird, so wähle er eine stärkere Erleuchtung für diesen und eine schwächere für jenen.
In Ansehung der Haltung bietet sich eine ganz einfache Regel von selbst an. Wo das Licht und der Schatten in dem Grade, den sie auf gewissen Stellen haben müssen, nicht hinreichen, den Gegenstand genug zu heben oder zu dämpfen; da wähle man im ersten Falle sehr helle, im anderen sehr dunkle eigentümliche Farben; jene müssen oft die Stelle des hellern Lichts, diese aber des Schattens vertreten. Mancherlei sehr feine, aus Betrachtung wirklicher Gemälden genommene Anmerkungen über die Lokalfarben wird man in des Hrn. v. Hagedorn Betrachtungen über die Malerei finden.