Fünfstimmig. (Musik) So wird ein Tonstück genannt, welches aus fünf verschiedenen Partien oder Stimmen besteht, in welchem also eine der so genannten Hauptstimmen doppelt ist oder zwei Melodien hat, wie wenn zu einem Bass, einem Tenor und einem Alt, zwei verschiedene Diskante sind.
Beim fünfstimmigen Satz müssen also zu jedem Grund- oder Basston in den oberen Stimmen noch vier andre Töne genommen werden. Da aber der vollständige Dreiklang nur aus Terz, Quinte und Oktave besteht1, beim fünfstimmigen Satz aber noch ein vierter Ton hinzukommen muss, so muss dieser entweder eine Dissonanz sein oder man muss eine von den Konsonanzen verdoppeln. Wie bei ganz konsonierenden Sätzen die Oktave oder die Terz oder die Quinte oder die Sexte zu verdoppeln seien, ist aus folgenden Beispielen zu sehen. Bei Verdoppelung einer Konsonanz hat man darauf zu sehen, dass die Terz niemals weggelassen werde, weil sie bei jedem Akkord nötig ist. Am besten tut man, dass man die Oktave verdoppele; wo dieses nicht angeht, die Quinte; ohne Not aber muss man die Terz, zumal die große, nicht verdoppeln. Aus diesem Grunde hat man in dem mit* bezeichneten Akkord2
die Oktave ganz weggelassen, weil der Basston die große Terz des eigentlichen Grundtons C ist, die sich nicht leicht verdoppeln lässt. Bei dissonierenden Akkorden kann die Dissonanz nicht verdoppelt werden, weil offenbar bei den Auflösungen derselben Oktaven entstühnden. Man verdoppelt also allemal eine der Konsonanzen; nur muss man bei den Vorhalten die Konsonanz nicht verdoppeln, die einen Vorhalt hat; also beim Nonen-Akkord die Quinte, wie hier. Der fünfstimmige Satz muss überhaupt eben so rein als der vierstimmige sein; nur in den Mittelstimmen vermeidet man Quinten und Oktaven nicht mit der genauen Sorgfalt, wie im drei- und vierstimmigen Satz. Die äußerste Stimme aber muss gegen den Bass auch hier vollkommen rein sein.
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1 S. Dreiklang.
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