Geländer

Geländer. (Baukunst) Eine Art Verzäunung oder Einfaßung hoher oder abgesönderter Plätze in den Gebäuden, damit man nicht über eine gewisse Stelle hinaustrete. Die Oerter, welche mit Geländern umgeben werden, sind freie Gallerien auf Dächern über den Gebälken der Gebäude, Balkone, Fensteröffnungen, die bis auf den Boden heruntergehen und auch Treppen, in der Absicht, dass man sich daran halten und stellen könne, ohne Gefahr herunter zu fallen.

 Sie werden aber auch gebraucht, gewisse Plätze von anderen daran stoßenden abzusöndern. In dieser Absicht braucht man sie in Kirchen, die Chöre von dem Schiff abzusöndern, vor Altären, in Sälen, die Plätze der Throne, Richterstühle oder Lehrstühle von dem übrigen Raum des Zimmers abzusöndern, ingleichen vor Alkoven.

 Die Geländer dienen an allen diesen Orten zwar zur Verwahrung der Plätze, die sie einschließen, aber auch zugleich zur Zierrat, daher die neueren Baumeister ihre Beschaffenheit aus den Regeln der Baukunst bestimmt haben. Es gibt aber zweierlei Art Geländer, nämlich Dokkengeländer oder Balustraden und Stab- oder Blumen- und Laubgeländer, die allgemein von Eisen gemacht werden. Diese werden hauptsächlich zu Treppen und vor die Balkone gebraucht

 Die Dokkengeländer bestehen aus Dokken oder kleinen Säulchen, mit unterzwischen gesetzten Postamenten, alles auf einen durchgehenden Fuß oder Plinthe gesetzt und einem Gesims bedeckt. Weil sie hauptsächlich zur Sicherheit gegen das Herunterfallen dienen, so müssen sie wenigstens dritthalb Fuß hoch sein, an hohen Orten aber werden sie, um ein gutes Verhältnis zum Ganzen zu haben, oft weit höher. Wenn sie um ein Dach gehen, so kann man ihnen die Höhe des Gebälkes oder wie Blondel will, 1/6 noch darüber gehen.

 Die Festigkeit dieser Geländer kommt hauptsächlich von den Postamenten her, diese müssen also nicht allzuweit aus einander stehen. Wenn das Geländer über einem Gebälk steht, das von Säulen unterstützt wird, so ist die Austeilung der Postamenter natürlicher Weise so, dass gerade über jeder Säule ein Postament stehe. Hat man keine Säulen, so muss man sie so richten, dass sie als schwerere Teile, nicht über Öfnungen, sondern über Pfeilern oder ganzen Mauern stehen. Sonst darf man in Ansehung ihrer Weite aus einander eben nicht die genaueste Sorge tragen, wenn man nur nicht weniger als fünf und nicht mehr als 15 Dokken zwischen zwei Postamenter setzt.

 Oft wird ein Teil des Geländers maßiv oder aus an einander stoßenden Postamenten gemacht, welches insbesondere in sehr maßiven Gebäuden geschieht. Auf diese Postamente werden zur Vermehrung der Pracht Vasen oder gehauene Bilder gesetzt; doch lässt man sie sehr oft auch ohne solchen Aufsatz.

 Die Dokken selbst werden auf verschiedene Weise gemacht. Allgemein sind es kleine bauchigre Säulchen, deren Ründung durch vier Ecken unterbrochen ist.

 Die ganze Höhe des Geländers kann füglich in 9 Teile geteilt werden, davon 4 Teile zum Fuß, (wenn nämlich das Geländer über einem großen Gebälk steht) 4 Teile zu der Höhe der Dokken und einer zur Höhe des Gesimses genommen werden können. Man setzt sie so weit aus einander, dass zwischen zweien, wo sie am dikkesten sind, wenigstens so viel leeres sei als die Dike des Halses einer Dokke beträgt.

 Diese Geländer verstecken das Dach eines Gebäudes und geben ihm daher auch ein besseres Ansehen. Man findet sie an keinen antiken Gebäuden und Vitruvius gedenkt ihrer nicht. Die flachen Dächer der Alten machten sie auch nicht so notwendig als sie uns sind. Vermutlich haben die Alten zur Verwahrung gegen das Herunterfallen von Dächern maßive Brustwehren gemacht.

 Von den eisernen Laubgeländern haben wir hier nichts zu sagen, weil sie mehr unter ganz willkürliche Zierraten gehören und ein Werk des Schlössers sind. Eine Menge Zeichnungen solcher Geländer kann man bei Daviller finden.

 


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