Gesims

Gesims. (Baukunst) Eine aus mehreren Gliedern bestehende Einfaßung an dem obersten, bisweilen auch an dem untersten Ende einer Mauerwand oder einer Öfnung. Also sind die Einfaßungen, die in den Zimmern zu oberst an der Decke um die Wände herumlaufen, Gesimse, die den Wänden von oben ihre Einfaßung geben. Wenn die Wände auch unten an dem Fußboden solche, aus mehreren Gliedern bestehende, Einfaßungen haben, so werden sie Fußgesimse genannt. Eine solche Einfaßung, die an einem Haus gerade unter dem Dache herumläuft, wird das Hauptgesims des Hauses genannt.1 Auch die Öfnungen als Türen und Fenster, wenn sie ihre völlige Verzierung bekommen, werden oben mit Gesimsen eingefasst.

 Das Gesims dient zur Begränzung und Vollendung der Teile, die davon ihre Einfaßung bekommen, damit sie als etwas Ganzes erscheinen, wie anderswo deutlich gezeigt worden2: mithin ist es eine wesentliche Verzierung ganzer Gebäude, der Öfnungen, der Wände in Zimmern und freistehender zu bloßer Einschließung eines Platzes dienender Mauern.

 Sie werden auf sehr vielerlei Arten gemacht. Die vollständigsten Gesimse sind die, welche nach Art der Gebälk gemacht sind, wie die Hauptgesimse der Häuser und die Gesimse über große Hausthüren, an denen die Oberschwelle die Stelle des Unterbalkens, der darauf folgende Streiffen den Fries und dann die darüber hervorstehenden Glieder den Kranz vorstellen. Sie können aus vielerlei platten und runden, ausgebogenen oder ausgekehlten Gliedern bestehen, deren Anzahl und Verhältnis keinen besonderen Regeln unterworfen ist. Sie müssen allemal nach Maßgabe der Ordnung und des in dem Gebäude mehr oder weniger herrschenden Reichtums ausgesucht werden. Man kann aber aus den verschiedenen Gesimsen, die auswendig und inwendig an den Gebäuden angebracht sind, gar bald den guten oder schlechten Geschmack eines Baumeisters erkennen.3

 Einige allgemeine Regeln müssen bei jedem Gesims wohl in Acht genommen werden. Seine ganze Höhe, wenn es nach Art eines Gebälks gemacht ist, wird nach den Verhältnissen der großen Gebälk an den Säulenordnungen genommen. Die Gesimse an den Wänden der Zimmer aber, wo sehr selten die Glieder, die den Unterbalken und den Fries vorstellen, angebracht werden, können nach dem Verhältnis des Kranzes am Gebälk gemacht werden, vom zwölften bis zum fünfzehnden oder sechszehnden Teil der Höhe der Wand.

 Die Menge der kleinen Glieder muss man dabei vermeiden und die Auslaufungen müssen vom untersten bis zum obersten Glied immer zunehmen. Die ganze Ausladung kann der Höhe des Gesimses gleich sein oder gegen sie das Verhältnis wie 3:4 oder wie 2:3 haben.

 Die Wandgesimse in den Zimmern werden gegenwärtig so gemacht, dass das oberste Glied nicht unmittelbar an die Decke anschließt; man lässt über dem Gesims eine große Holkehle an die Decke anlaufen. Dieses ist unstreitig besser als die alte Art; denn ein Gesims kann wegen seiner Auslaufung nichts tragen, sondern alle Last muss auf die feste Mauer gesetzt werden.

 

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1 S. Gebälk.

2 S. Ganz.

3 S. Glieder.

 


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