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1532. Zinsen¹⁾. Renten²⁾. Einkünfte³⁾.

1) Interest, dividends.
2) Rents.
3) Revenue.
1) Intérêts.
2) Rentes.
3) Revenu.
1) Interessi.
2) Rendite.
3) Entrate, reddito.

Zinsen (vgl. Art. 1441) und Renten bestehen nur in dem, was für die Benutzung eines Grundstücks oder Kapitals gegeben oder empfangen wird. Einkünfte hingegen nennt man allgemein, was einkommt, sei es als Nutzung von Kapitalien und Grundstücken, sei es als Lohn für Arbeit usw. Zinsen und Renten sind also nur ein Teil der Einkünfte. Der Kaufmann rechnet den Gewinn seines Handels, der Künstler die Bezahlung der Werke seines Kunstfleißes, der Beamte seine Besoldung zu seinen Einkünften, so gut als seine Renten und Zinsen. Zins und Rente (mhd. die rënte, Ertrag, Gewinn, Einkünfte, dazu ahd. rentôn, Rechenschaft geben, herübergenommen von ital. rendita, mittell. renta, frz. la rente) unterscheiden sich so, daß man dieselbe Geldsumme einen Zins nennt, sofern der Geber verpflichtet ist, sie zu bezahlen, und der Eigentümer des Kapitals oder eines Grundstückes das Recht hat, sie zu fordern; eine Rente aber, sofern der Eigentümer sie empfängt und damit seine Einkünfte vermehrt.