1598. Zwischenträger¹⁾. Zuträger²⁾. Zubläser³⁾. Ohrenbläser⁴⁾. Angeber, Denunziant⁵⁾.
Ein Zwischenträger ist ein solcher, der es mit zwei Parteien zugleich hält und zwischen beiden das, was er in Erfahrung gebracht, gewöhnlich ausspioniert hat, hin und her trägt. Auch wenn jemand das, was über eine Person in deren Abwesenheit Übles gesagt worden ist, dieser hinterbringt, so nennt man das Zwischenträgerei. Zuträger heißt der, welcher einer Person, namentlich einem Vorgesetzten alles hinterbringt, was, namentlich von seinen Untergebenen, gesprochen oder getan wird. Während der Zwischenträger hin und her trägt und so beiden Parteien schadet, überbringt der Zuträger seine Nachrichten nur einer Partei: dem Vorgesetzten oder der Person, von der er als Dank für seine Zuträgerei Förderung erwartet. Teilt jemand den Behörden oder Vorgesetzten solche Dinge mit, die dem, der sie begangen hat, durch das Bekanntwerden Schaden bringen, z. B. Übertretung irgend einer Verordnung, tadelnde Reden über den Vorgesetzten usw., so nennt man einen solchen Zuträger einen Angeber oder Denunzianten. Ein starkes deutsches Sprichwort sagt: „Der schlimmste Schuft im ganzen Land, das ist fürwahr der Denunziant.“ Geschieht dieses Angeben in hinterlistiger und hetzerischer Weise, um die Behörde oder den Vorgesetzten nach und nach gegen jemand einzunehmen, so nennt man einen solchen Angeber einen Zubläser, oder, wenn man die Heimlichkeit seines Treibens noch stärker hervorheben will, einen Ohrenbläser. Auch das Fremdwort Sykophant (von gr. sykon, die Feige, und phainein, anzeigen, also eigentl. der Feigenangeber, d. i. der, welcher in Athen anzeigte, wenn jemand gegen das Verbot Feigen unverzollt oder unversteuert ausführte oder verkaufte) wird für Denunziant zuweilen verwendet; doch ist es nicht so üblich wie Denunziant.