1550. Zurückgezogenheit¹⁾. Eingezogenheit²⁾. Abgeschiedenheit³⁾. Verborgenheit⁴⁾.
Zurückgezogenheit ist der Zustand des Lebens, in dem jemand sich von dem geräuschvollen Leben der Gesellschaft und vom öffentlichen Leben zurückgezogen hat; er kann aber in der Zurückgezogenheit trotzdem sehr viel für seinen und seiner Familie Lebensunterhalt, für Reisen, Kunstgenüsse usw. ausgeben. Eingezogenheit dagegen ist ein zurückgezogenes Leben, das mit einer bedeutenden Beschränkung der Ausgaben und der ganzen Lebensführung verbunden ist. Eingezogenheit hebt also zugleich die wirtschaftliche Einschränkung hervor, was in den übrigen Ausdrücken nicht mit betont wird. Abgeschiedenheit legt den Nachdruck auf die Loslösung von allem Verkehr; das Wort betont vor allem die Einsamkeit, die völlige Isolierung. Verborgenheit endlich weist vor allem auf das Verschwinden aus der Öffentlichkeit hin; es betont aber auch häufig lediglich das Verschwinden in der großen Menge, sofern jemand nicht einem hervorragenden Geschlechte angehört oder ein bedeutsames öffentliches Amt besitzt. Wer zurückgezogen lebt, braucht deshalb noch nicht eingezogen zu leben. Er kann aber in seiner Zurückgezogenheit so welt- und menschenfremd werden, daß er seine Zurückgezogenheit zur vollen Abgeschiedenheit steigert. In der Großstadt kann jemand eher in der Verborgenheit leben als in der Kleinstadt, weil er hier von jedermann gekannt und deshalb beachtet wird, während er in der Großstadt in der Menge verschwindet. Man kann also in der Verborgenheit leben, ohne zurückgezogen oder abgeschieden zu leben. Über Einsamkeit vgl. Art. 439.