1539. Zugabe¹⁾. Beigabe²⁾.
Zugabe ist das, was einem Dinge über das übliche oder über das geforderte Maß hinaus noch hinzugefügt, Beigabe das, was einem Dinge als begleitend mitgegeben wird. Die Zugabe erscheint demnach als etwas Selbständiges, für sich Bestehendes, während die Beigabe etwas Unselbständiges, bloß Begleitendes ist. Zugabe ist namentlich gebraucht im Handel und Verkehr, um die Gegenstände zu bezeichnen, welche die Kaufleute den Käufern außer der bezahlten Ware als Geschenk geben, damit sie sich eine zahlreiche Kundschaft verschaffen. Eine Beigabe aber ist es, wenn ein Kaufmann dem Käufer zu den eingekauften Gegenständen noch ein schön ausgeführtes Warenverzeichnis oder ähnl. hinzulegt. Illustrationen, historische Schriftstücke u. ähnl., bilden oft sehr schätzenswerte Beigaben gelehrter Werke. Die Sprache und die Sprachwerkzeuge sind Gaben der Natur; eine besondere Schönheit der Stimme kann man aber eine wertvolle Zugabe der Natur nennen.