Zum Hauptinhalt springen

1595. Zwischenhändler¹⁾. Unterhändler²⁾. Mittelmann, Vermittler³⁾. Makler⁴⁾. Agent⁵⁾. Negoziant⁶⁾.

1) Commissioner, mediator; go-between.
2) Negociator, mediator.
3) Middleman.
4) Broker, jobber.
5) Agent, factor.
6) Negociator.
1) Intermédiaire, entreposeur.
2) Négociateur, parlementaire.
3) Entremetteur.
4) Courtier.
5) Agent, charge d’affaires.
6) Négociateur.
1) Cammissionario, mediatore.
2) Negoziatore, agente, mezzano.
3) Mediatore, rappresentante.
4) Sensale, cozzone.
5) Agente, ministro.
6) Negoziatore.

Ein Zwischenhändler ist ein solcher, der zwischen Produzenten und Konsumenten in der Mitte steht und den Verkauf der Waren vermittelt. Der Zwischenhandel besteht darin, daß jemand Waren von dem Produzenten kauft, nicht zu eignem Gebrauch, sondern zum Weiterverkauf an den Konsumenten. Natürlich schlägt der Zwischenhändler einen Kaufmannsprofit auf den Warenpreis. Die meisten Kaufleute sind Zwischenhändler. Zuweilen wird Zwischenhändler auch von einem gebraucht, der zwischen zwei Parteien, Mächten usw. verhandelt, um eine Einigung über eine Frage herbeizuführen, welche die Interessen der beiden Parteien, Mächte usw. berührt. Doch braucht man in diesem letzten Sinne lieber Unterhändler. Unterhändler und Mittelmann oder Vermittler können nur in diesem letzten Sinne stehen. Der Unterhändler führt die Verhandlungen zwischen zwei politischen oder anderen Mächten. Bei Handelsverträgen, Friedensschlüssen, Kapitulationen usw. werden immer von beiden Mächten derartige Unterhändler abgesandt. Während Unterhändler mehr die geschäftliche Seite der Unterhandlungen betont, hebt Vermittler oder Mittelmann hervor, daß durch diesen die Streitigkeiten geschlichtet werden sollen. Vermittler und Mittelmann werden also bei vorausgegangenen Streitigkeiten gebraucht, die geschlichtet werden sollen. Vermittler ist der gewähltere Ausdruck. Doch können auch Geschäfte vermittelt werden; man nennt einen solchen dann einen Geschäftsvermittler oder Agenten (von lat. agĕre, handeln). Gewöhnlich versteht man unter Agent einen, der kaufmännische Geschäfte vermittelt, z. B. für eine Fabrik Waren vertreibt usw. Doch gibt es auch politische Agenten, die staatliche Geschäfte vermitteln. Ein Makler (von niederd. mäkeln, niederländ. makelen, zu maken, machen, gehörig) ist ein obrigkeitlich angestellter und vereideter Geschäftsvermittler, der namentlich an der Börse zwischen Kaufleuten rechtskräftig Geschäfte abschließt. „Die Vermittelung des Friedens denke ich mir nicht so, daß wir nun bei divergierenden Ansichten den Schiedsrichter spielen ..... sondern ich denke sie mir bescheidener .... mehr die eines ehrlichen Maklers, der das Geschäft wirklich zu stande bringen will.“ Bismarcks Reden, hg. v. Kohl, VII, 92. Negoziant (von lat. negotium, Geschäft) ist das heute kaum noch übliche Fremdwort für einen Unterhändler in Staatssachen, der aber richtiger Negociateur genannt wird. Denn frz. Negociant ist ein großer Kaufmann.