1563. Zutat¹⁾. Zuschuß²⁾. Zusatz³⁾. Beimischung⁴⁾.
Beimischung bezeichnet die Hinzufügung einer kleineren Menge eines andern Metalls oder flüssigen oder chemischen Stoffes zu einer größeren Metall-, Flüssigkeits- oder Stoffmasse, z. B. dem Silber oder Gold Kupfer beimischen, einer Farbe Öl beimischen, einer Speise Zucker, einem Gebäck Zitronenöl, Wein Wasser usw. beimischen. Beim Mischen werden die Dinge so verbunden, daß sie ein Ganzes ausmachen, dessen Teile nicht mehr unterschieden werden können; sie sind völlig miteinander verschmolzen. Beim Zusatz und der Zutat braucht dies nicht der Fall zu sein; ein Zusatz oder eine Zutat kann auch an etwas angefügt (z. B. beim Schneidern an ein Stück Stoff) oder mit einem andern äußerlich vermengt werden, z. B. Verfälschung des Zuckers, Mehles, Pfeffers usw. durch einen minderwertigen Zusatz, der hineingemengt wird. Zusatz kann jedoch auch etwas sein, das in ein Getränk oder eine Speise gemischt wird, z. B. Kaffeezusatz, ein Zusatz von Öl, Mehl, Zucker usw. In übertragenem Sinne bedeutet Zusatz eine Anfügung, Hinzufügung, z. B. Zusatz zu einem Lehrsatz, Gesetz, Paragraphen usw. Zutat nennt man einen Zusatz zu Speisen und Getränken, oder das, was beim Schneidern außer dem Zeug noch zur Anfertigung des Kleidungsstückes erfordert wird (z. B. Knöpfe, Schnuren, Besatz, Seide usw.). Zuschuß gebraucht man nur von dem, was an Geld zugeschossen wird, z. B. ein Leutnant erhält von seinen Eltern einen jährlichen Zuschuß von mehreren hundert Mark; der Schwiegersohn erhält von dem vermögenden Schwiegervater einen Zuschuß in einer gewissen Höhe usw. Zuschuß ist also jede Unterstützungssumme.