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226. Bann¹⁾. Acht²⁾. Interdikt³⁾.

1) Excommunication.
2) Outlawry.
3) Interdict.
1) Excommunication.
2) Ban.
3) Interdit.
1) Scomunica, anatema.
2) Bande.
3) Interdetto.

Der gewöhnliche Unterschied dieser Wörter beruht auf der Art von Gesellschaft, von welcher jemand ausgeschlossen wird. Ist dieses eine weltliche oder der Staat, so ist die Ausschließung die Acht (von ahd. âhten = verfolgen, verschieden von ahtôn, beachten, wahrnehmen), ist sie eine geistliche oder eine Kirche, so ist es der Bann oder das Interdikt. „Weißt du, daß dich die Acht verfolgt, daß du | dem Freund verboten und dem Feind erlaubt?“ Schiller, Teil V, 2. Durch den Bann (excommunicatio) wurde jemand von der Gemeinschaft der Christenheit auf Erden und, nach Ansicht der Kirche, auch nach dem Tode von der ewigen Seligkeit ausgeschlossen. Ursprünglich bedeutete Bann die der geistlichen wie der weltlichen Macht zustehende Gerichtsbarkeit, und das Wort wurde daher auch auf Gebote und Strafen weltlicher Herren angewendet (Heerbann, Blutbann usw.); doch späterhin wurde es nur auf die Kirchengewalt bezogen; dem kirchlichen Bann folgte gewöhnlich die weltliche Acht, daher noch jetzt die Redensart: jemand in Acht und Bann tun, d. h. seinen Umgang meiden. Das Interdikt (von lat. interdicere, untersagen) verbot in einem einzelnen Orte oder in einem ganzen Lande die Ausübung jeder religiösen Handlung.