335. Büßen¹⁾. Entgelten²⁾. Ausbaden³⁾.
Entgelten stammt von gelten ab, das früher bezahlen hieß, und da in dem alten peinlichen Rechte ein Verbrechen mit Geld wieder gut gemacht werden mußte, so bezeichnet entgelten lassen: jemanden zum Ersatz und zur Strafe verpflichten. Ich werde dieses Vergehen entgelten müssen, wäre dann: Ich werde den dadurch verursachten Schaden bezahlen oder ersetzen müssen oder überhaupt dafür bestraft werden. So heißt entgelten allgemein bloß: Ich werde dafür verantwortlich sein, ich werde die Schuld davon tragen müssen. Büßen (eig. genugtun, wieder gut machen, ergänzen) hingegen bezeichnet zugleich mit, was man durch Erlegung einer Geldstrafe oder die Übernahme einer Leidesstrafe leidet; es drückt das Schmerzhafte aus, was in jeder Strafe liegt. Entgelten muß also derjenige etwas, dem man es zurechnet, büßen der, der dafür Schmerz leiden muß. Das erstere kann daher oft bloß in Tadel und Vorwürfen bestehen; das letztere aber bezieht sich gewöhnlich auf größere und nachdrücklichere Strafen, z. B. durch Armut, Krankheit, mit dem Leben büßen. „Den Verdruß, den der Schriftsteller verursacht, sollte man den Schauspieler nicht entgelten lassen.“ Lessing. „Ein Augenblick gelebt im Paradiese | wird nicht zu teuer mit dem Tod gebüßt.“ Schiller, Don Carlos I, 5. Ausbaden ist ein volkstümlicher Ausdruck und bedeutet, daß man für ein Vergehen in seinem vollen Umfange Strafe erleide; doch hat es noch den Nebenbegriff, daß dies Vergehen entweder ganz und gar von andern begangen ist, oder daß jemand als Teilnehmer an demselben die volle Strafe erleiden muß, während die andern ungestraft bleiben. „Wir andern müssen es ausbaden.“ Goethe, Wanderj. I, 11.