249. Befreien¹⁾. Erlösen²⁾. Retten³⁾.
Das Hinwegräumen eines Übels von einer Person oder Sache wird mit retten ausgedrückt, wenn das Übel noch bevorstehend ist, mit befreien und erlösen, wenn es schon eingetreten ist. Wenn ein Kranker dem Tode nahe war, so kann man sagen, der Arzt habe ihn gerettet, sobald keine Todesgefahr mehr vorhanden ist, obgleich er ihn von der Krankheit noch nicht befreit hat. „So seht ihr hier ein angstbefreites Volk .....Und rufet Heil dem Retter von uns allen,“ Schiller, Teil V, 1. „Sie ist gerichtet — Ist gerettet.“ Goethe, Faust I, Erlösen (von lösen, los machen) deutet auf eine Gewalt, von der der Erlöste bisher gefangen gehalten wurde; es liegt also die Vorstellung eines tief eingewurzelten Übels oder harter Bedrängnis zu Grunde. „Wer immer strebend sich bemüht, | den können wir erlösen.“ Goethe, Faust II. Retten wird auch von Sachen, befreien und erlösen nur von Lebendigem gebraucht. Man rettet Güter aus dem Feuer und dem Schiffbruch, man befreit einen gefangenen Vogel, man erlöst einen Menschen durch ein Lösegeld, aus der Gefangenschaft.