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235. Bedauern¹⁾. Bemitleiden²⁾.

1) To pity. Avoir pitié.
Aver compassione.
2) To commiserate, sympathize with. S’apitoyer sur.
Commiserare.
(simpatizzare).

Da Bedauern (zu teuer gehörig, mhd. betüren = eig. viel kosten, wie man jetzt noch sagt: Das Kleid dauert mich, d. h. ist mir zu kostbar für diese Gelegenheit) überhaupt das Gefühl des Schmerzes über ein Übel ausdrückt, so können wir 1. uns auch selbst bedauern. Bemitleiden können wir nur einen andern. 2. Man bedauert nur den, dessen Unglück unverdient ist. Man kann aber auch einen Menschen bemitleiden, der sein Unglück verdient. Selbst Personen von zartem Gefühl bedauern einen Verbrecher, der seine verdiente Strafe leidet, nicht, weil er ein Verbrecher ist; aber sie werden ihn bemitleiden, weil er ein Mensch ist. 3. Bedauern kann man auch Sachen, z. B. eine Äußerung, den Ausgang einer Verhandlung usw., bemitleiden nur Personen oder personifizierte Wesen.