276. Beihilfe¹⁾. Beisteuer²⁾. Beitrag³⁾.
Beihilfe begreift das, womit jemand tätig mitwirkt, um die Mittel, die sich zur Erreichung eines Zweckes unzulänglich erweisen, zulänglich, ausreichend zu machen, es mag bestehen, worin es will, in Arbeit, Geld, Lebensmitteln u. dgl., und es mag zu fremden oder zu den eigenen Mitteln des Bedürftigen hinzukommen. In einer armen Familie sind die Arbeiten der Kinder den Eltern doch schon eine kleine Beihilfe zu ihrem Unterhalte. Ein Beitrag bedeutet Sachen, die zu andern fremden hinzukommen, um das, was jemand braucht, vollständig zu machen. Es schließt nicht allemal den Begriff eines notwendigen und dringenden Bedürfnisses ein, sondern geht hauptsächlich nur auf das Hinzukommen zu etwas anderem. So nennt Lessing eine seiner Schriften: Beiträge zur Literatur aus den Schätzen zur Wolfenb. Bibl. Sie sollen nämlich zu andern gelehrten Arbeiten hinzukommen, um wichtige Punkte in dem Felde der Literatur aufzuklären. Wenn es daher bei der mildtätigen Unterstützung bedürftiger Personen gebraucht wird, so soll es etwas das Demütigende mildern, das mit der Hilfsbedürftigkeit verknüpft ist. Auf diese Hilfsbedürftigkeit weist das Wort Beisteuer (von mhd. die stiure = Stütze, Unterstützung) hin, sofern es eine Beihilfe an Geld oder Sachen ist, die oftmals durch Einsammlung zusammengebracht wird (Kollekte).