Kapelle (Musik)

Kapelle. (Musik) Aus der eigentlichen vorher erklärten Bedeutung dieses Wortes, ist die uneigentliche entstanden, nach welcher man die Gesellschaften der Tonkünstler, die von Grossen gehalten werden, um in ihren Kapellen die Kirchenmusik zu machen, Kapellen nennt. Man gibt so gar diesen Namen auch solchen Gesellschaften, die nur zur Schaubühne oder zur Kammermusik bestellt sind. Der Vorsteher oder das vornehmste Glied einer solchen Gesellschaft wird der Kapellmeister genannt. Seine Verrichtung ist, alles, was aufgeführt werden soll, herbei zu schaffen, es sei, dass er die Sachen selbst componirt oder anderswo hergenommen habe; ferner liegt ihm ob die ganze Ausführung der Musik zu dirigiren; daher er allgemein die Orgel- oder das Hauptclavier dabei spielt. Also muss er, wenn er seinem Amte genüge tun soll, ein starker Componiste sein und alle Teile der Musik dergestalt inne haben, dass er jedem einzeln Glied der Kapelle, er sei Sänger oder Spieler, Vorschriften und Unterricht, zu vollkommner Aufführung des Ganzen zu geben im Stand sei. Matheson hat in seinem vollkommenen Kapellmeister1, einem zwar schlecht und etwas pöbelhaft geschriebenen, aber sehr viel gutes enthaltenden Werk, alle Eigenschaften eines guten Kapellmeisters, gründlich angegeben, die des schlechten Vortrags und der verschiedentlich ein gestreuten unnützen Anmerkungen ungeachtet, jedem, der ein solcher zu sein glaubt, zu ernstlicher Überlegung zu empfehlen sind.

 Zu einer guten Kapelle gehören Sänger von allen Arten der Stimmen, so wohl Solosänger als andere zu Besetzung der vielstimmigen Sachen und eine hinlängliche Anzahl guter Spieler für alle gewöhnliche Instrumente. Mithin wird eine gut besetzte Kapelle aus nicht viel weniger als hundert Personen bestehen können.

 Wer die besondere Einrichtung einer Kapelle näher zu wissen verlangt, kann in Herrn Marpurgs historisch kritischen Beiträgen zur Aufnahm der Musik, die Listen verschiedener Kapellen, besonders die von der Salzburgischen, im 3ten Stück des III Bandes nachsehen.

 

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1 Hamburg 1739. Fol.

 


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