Sechstes Kapitel
Ende der Lehrtätigkeit. Letzte Schriften
Das unvollendete Nachlaßwerk

1. Ende der Amtstätigkeit


Schon in den letzten Semestern seiner Lehrtätigkeit beendete der fleißige und gewissenhafte Dozent, der bis dahin vier Jahrzehnte lang so gut wie nie eine Kollegstunde ausgesetzt hatte, seine Vorlesungen früher als sonst. Während er vordem das Wintersemester oft vom Oktober bis in den April hinein ausgedehnt hatte, schloß er 1795/96 schon am 26., 1794/95 bereits am 21. Februar. Im Sommer 1796 las der 72jährige zum letztenmal über die gewohnten Gegenstände: von 7—8 morgens Logik vor etwa 40 Zuhörern, ohne Angabe der Stunde Physische Geographie; das außerdem übliche 'Examinatorium' hat er nicht mehr abgehalten, ja nicht einmal mehr angekündigt. Aber auch die Vorlesungen brach er früher als gewöhnlich ab: die geographische bereits am 18., die logische am 23. Juli. An letzterem Tage, also am 23. Juli 1796 hat Kant — so dürfen wir nach den Universitätsakten heute, gegenüber den unrichtigen oder schwankenden Darstellungen der bisherigen Biographen, fast mit Gewißheit behaupten — zum letztenmal das philosophische Katheder betreten: gewiß nicht aus Gemächlichkeit, wie er "nach einem und einem halben Jahre" im Dezember 1797 an Fichte schreibt, sondern unter dem Zwange des Alters. Für die drei nächsten Semester hat er zwar Metaphysik bzw. Logik und Geographie im Lektionskatalog noch angezeigt, jedoch von vornherein mit dem Zusatz: modo per valetudinem seniumque liceat, das heißt falls es Gesundheit und Alter erlauben. Und in den Akten des Berliner Oberschulkollegiums, in denen die Professoren über die gehaltenen Vorlesungen zu berichten hatten, findet sich für die nämlichen drei Semester von Kants eigener Hand eingetragen: "Ich habe Alters und Unpäßlichkeit halber keine Vorlesungen halten können" bzw. "hat wegen Schwäche des Alters nicht lesen können", "hat Alters und Krankheit halber nicht Vorlesungen halten können". Zum Überfluß wird dieser Sachverhalt auch noch durch bisher ungedruckte Briefe von Kants Freund Goeschen an seinen auswärts studierenden Sohn bestätigt, dem er sowohl am 2. Februar wie am 15. Juni und am 7. Oktober 1797 die Neuigkeit mitteilt, dass Kant nicht mehr lese; das letzte Mal mit den Worten: "Auf der hiesigen Academie ist alles noch bei dem alten ... und die Academie hat weiter keinen Verlust, als dass Kant in dieser Welt nicht mehr lieset, erlitten." Für die beiden folgenden Semester (1798 und 1798/99) ist ein ähnlicher Vermerk in den Akten durch Mangelsdorff bzw. Reusch — wohl die jeweiligen Dekane der Fakultät — gemacht. Vom Sommer 1799 an findet sich auch Kants Name in dem Vorlesungs-Verzeichnis nicht mehr aufgeführt.

Das Amt eines Dekans hatte er schon seit 1791 nicht mehr bekleidet (vgl. Buch III, Kap. 8). Und als zu Ostern 1796 an ihn wiederum die Reihe kam, Rektor zu werden, lehnte er die ihm vom Senat angetragene Würde durch ein noch erhaltenes Schreiben an den derzeitigen Rektor, den Mediziner Elsner, ab, "da ich, durch die Schwächen meines Alters gedrungen, mich zu Führung desselben für unvermögend erklären muß". Weil jedoch auch Eisner die ihm von Seiten des Philosophen durch Vermittlung von Kraus nahegelegte Weiterführung des Amtes im Namen Kants mit Rücksicht auf seine Arbeiten nicht annehmen zu können erklärt (Eisner an Kant, 23. Februar 1796), so verzichtet dieser ausdrücklich auch auf alle "Emolumente", mit der Bitte, ein anderes Fakultätsmitglied zu wählen (K. an E. 26. Febr.).

In den Kreisen der Studierenden hatte man anscheinend bis Sommer 1797 noch eine Wiederaufnahme der Vorlesungen für möglich gehalten. Wenigstens fand erst in diesem Sommer eine offenbar ganz spontan von der Studentenschaft Königsbergs veranstaltete Abschiedsfeierlichkeit zu Ehren des scheidenden Lehrers statt. Am 14. Juni 1797 zog die gesamte studierende Jugend in feierlichem, von mehreren Musikkorps begleitetem Zuge vor das stille Haus in der Prinzessinstraße. Als ihr erwählter Redner begab sich der 20jährige Graf Heinrich Lehndorff in die Wohnung Kants, um ihm nicht bloß im Namen der Studierenden, zu denen er wie ein Vater gesprochen, sondern "als Redner einer Welt" für "50 arbeitsvolle Jahre" zu danken, die er der "Wahrheit und Aufklärung" geweiht. Er gab ihm statt allen Dankes die "feierliche Versicherung, dass Ihre Lehren nie aus unseren Herzen weichen werden, sondern dass unser eifrigstes Bestreben dahin gehen soll, der Nachwelt durch unsere Handlungen zu zeigen, dass wir Ihrer würdig waren". Während von den unten versammelten Studenten ein dreimaliges jubelndes "Vivat" angestimmt wurde, überreichte er sodann dem Jubilar ein zu diesem Zwecke verfaßtes, sechsstrophiges Poem.1) Der "alte Veteran" war, um mit den Worten Goeschens zu reden, noch "heiter und recht munter und nahm die Ehre, die man ihm erwies, mit vieler Freude entgegen" (Ungedruckter Briei Goeschens an seinen Sohn, 15. Juni 1797).

Ein Irrtum war es freilich, wenn es in demselben Briefe heißt: die "herrliche und feierliche Musik" wäre ihm, "noch immer dem Liebling sowie Stern erster Größe unserer Akademie", aus dem Grunde dargebracht worden, weil er am 14. Juni vor 50 Jahren "sein Auditorium eröffnet" habe. Das war vielmehr, wie wir wissen, erst im Herbst 1755 geschehen. Sondern man hatte sich ausgerechnet, dass Kants Schriftstellertätigkeit jetzt gerade ein halbes Jahrhundert umfasse: allerdings ziemlich künstlich und nicht recht zutreffend, indem man als deren Anfangszeit das Datum der Vorrede seiner ersten Schrift (22. April 1747), und nicht deren wirkliches Erscheinungsjahr (1749) annahm. Deshalb steht über der abschriftlich erhaltenen Rede des jungen Grafen: "Rede, welche ich dem Professor Immanuel Kannt [sic!] bey Gelegenheit seines 5oten Schriftsteller-Jahres im Nahmen der Universitaet ausarbeitete und hielt." Aus demselben Grunde hieß es in dem "Carmen", das ihn vorher als "der Erde allergrößten Geist", der selbst einen Plato und Newton weit hinter sich Heß, gepriesen:

 

"Mehr denn achtzehntausend Tage schon

Sind als Lehrer ruhmvoll Dir entflohn,

Und noch blickt Dein Geist mit Jugendfülle

In.das Heiligtum der höchsten Wahrheit,

Hellt das Dunkelste mit lichter Klarheit,

Trotz dem Schwanken seiner schwachen Hülle."

 

Allein, wenn Kant auch seine Vorlesungen eingestellt, auf die Bekleidung des Dekan- und Rektoramtes freiwülig verzichtet hatte und seit 1795 auch die allwöchentlichen Senatssitzungen, an denen er ja niemals gern teilgenommen, nicht mehr besuchte, hatte er doch keine Lust, sich zwangsweise aufs Altenteil setzen zu lassen, wie es von gegnerischer Seite bald nach dieser Abschiedsfeier versucht wurde. Im November 1797 beantragte nämlich unter dem Rektorat Metzgers der Universitätskanzler (Holtz-hauer), dass die bisher unbesetzt gebliebenen Senatsstellen Kants und seines in gleichem Falle befindlichen theologischen Kollegen Reccard künftig durch zwei "Adjunkten" besetzt werden sollten. In einer ausführlichen und geharnischten Erklärung wies der greise Philosoph diesen Antrag als "unrichtig in seiner Angabe, widersprechend in seinem Plane und beleidigend in seiner Zumutung" energisch zurück. Er und Reccard hätten sich durch ihr Fehlen im "Sessionszimmer" keineswegs für emeriti — wie der Ausdruck "auf Reichsuniversitäten" laute —, das heißt für Leute erklären wollen, die, nachdem sie "gänzlich von der Akademie Abschied genommen, jubiliert, das ist in den Ruhestand gebracht und auf Pension gesetzt" sind: "ein Gebrauch, der bei uns unerhört ist und auch immer bleiben wird" (Kant an den Rektor, 3. Dez. 1797). So verstand der alte Veteran, wo es galt, sich seiner Haut zu wehren. Das ostpreußische Ministerium erteilte denn auch auf einen wiederholten Antrag Holtzhauers diesem die gebührende Antwort: dass es nicht "gemeinet" sei, "denen Professoren Reccard und Kant, welche der Academie viele Jahre hindurch mit Ruhm und Nutzen gedient haben, und zu denen Wir das Vertrauen hegen können, dass sie, soviel ihre Kräfte es gestatten, auch darin fortfahren werden, Gehülfen für ihre akademischen Geschäfte beizuordnen, zumalen sie selbst darum nicht angesuchet haben" (31. Juli 1798).

Es kam Kant in diesem Falle wohl mehr auf das Prinzip an. Denn als im November 1801 sein weit jüngerer Freund und Kollege Kraus seine Senatorenstelle niedergelegt hatte und damit zwei von den vier Senatssitzen der Fakultät tatsächlich unbesetzt zu sein drohten, folgte er der Anregung eines Schreibens von Rektor und Senat, das ihm die sogenannten "Emolumente" bis an sein Lebensende überließ, und verzichtete auch seinerseits auf seine Stelle, in die dann Hasse einrückte. Das von ihm nicht mehr geschriebene, sondern nur noch unterzeichnete, vom 14. November 1801 datierte Schriftstück bildet, soviel bisher bekannt, die letzte amtliche Erklärung Kants.2)

 

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1) Die Rede Lehndorffs ist zum erstenmal in der 'Altpreußischen Rundschau' 1913, 7. Heft, S. 224 f. veröffentlicht worden, das Gedicht in der Akad.-Ausg. von Kants Werken, Bd. XII, S. 433—435.

2) Auf dem 9. Bogen des 1. Convoluts seines Opus postumum findet sich, allerdings nachträglich durchstrichen, der Passus: "Da ich wegen körperlicher Schwäche den Sessionen des Acad. Senats nicht beiwohnen kann, so will ich mir gern gefallen lassen, dass der Herr Consistorial Rath Hasse in diese von mir verlassene Stelle aszendiere." — Am 30. Juli 1801 teilt ihm die philosophische Fakultät mit, dass sie ihm die sogenannten Fakultäts- und Initiations-Emolumente belasse, nur nicht die Dekanatsgebühren.


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