Kant und der Sozialismus


Gegen Ende des 19. Jahrhunderts hat sowohl unter den Philosophen neukantischer Richtung wie unter den sozialistischen Theoretikern eine Richtung eingesetzt, die teils an Kants erkenntniskritische Methode anknüpft, teils aus seiner Ethik sozialistische Folgerungen zieht. Ich selbst gehöre seit 1900 zu der erstgenannten Gruppe und habe mich an anderer Stelle 1) über diese ganze Bewegung ausführlich verbreitet. Hier haben wir nur die Frage zu beantworten: Kann der geschichtliche Kant als Sozialist betrachtet werden?

Schlägt man die Stelle der Kritik auf, an der wir (S. 224) sein Staatsideal zum erstenmal näher bezeichnet fanden und die, beiläufig bemerkt, auch die Anfänge von Fichtes politischer Philosophie maßgebend beeinflußt hat (F. an K., 2. April 1798), so könnte es beinahe so scheinen. Denn an dieser bedeutsamen Stelle preist er den großartigsten Gedankenwurf des antiken Sozialismus, Platos Republik mit höchst sympathischen Worten. Anstatt sie als das Hirngespinst eines müßigen Denkers zu verspotten, "würde man besser tun, diesem Gedanken mehr nachzugehen und (wo der vortreffliche Mann uns ohne Hilfe läßt) durch neue Bemühung ins Licht zu stellen, als ihn unter dem sehr elenden und schädlichen Vorwande der Untunlichkeit als unnütz beiseite zu setzen." Denn "nichts kann, Schädlicheres und eines Philosophen Unwürdigeres gefunden werden als die pöbelhafte Berufung auf vorgeblich widerstreitende Erfahrung, die doch gar nicht existieren würde, wenn jene Anstalten zu rechter Zeit nach den Ideen getroffen würden ..." Nicht weniger günstig hat sich der 74 jährige — also in einem Alter, das nicht gerade an jugendlichen Überschwänglichkeiten mehr zu leiden pflegt — im Streit der Fakultäten (S. 140 A. meiner Ausgabe in der Philos. Bibl.) über die wichtigsten zu seiner Zeit bekannten sozialistischen Utopien geäußert: "Platos Atlantika, Monis' Utopia, Harringtons Ozeana und Allais' Severambia sind nach und nach auf die Bühne gebracht, aber nie ... auch nur versucht worden... Ein Staatsprodukt, wie man es hier denkt, als dereinst, so spät es auch sei, vollendet zu hoffen, ist ein süßer Traum: aber sich ihm immer zu nähern, nicht allein denkbar, sondern, soweit es mit dem moralischen Gesetze zusammen bestehen kann, Pflicht ..." (die Sperrungen von Kant!). Und nach der Abhandlung von 1784 (Bd. I, S. 314 ff.) besteht die "höchste Absicht der Natur" darin, "die Entwicklung aller ihrer Anlagen in der Menschheit zu erreichen", also jedem Tüchtigen, und sei es auch der Ärmste und Niedrigste, freie Bahn zu schaffen. Allein wir sehen doch sonst nirgends an bestimmten Begriffen, dass unser Philosoph bewußt über den reinen Rechtsstaat hinaus zu wirtschaftlich-sozialistischen Folgerungen schreitet. Denn wenn er sich auch in der 'Rechtslehre' (vgl. dazu auch die häufigen Ansätze in den Losen Blättern, bes. S. 251 ff., 283 ff.) mehrfach mit dem Problem der ursprünglichen Bodengemeinschaft — nicht als Tatsache, sondern als Idee oder Leitfaden — beschäftigt, so ist doch auch diese Idee schließlich nur dazu da, die "Bestimmung des besonderen Eigentums ... nach Rechtsbegriffen vorstellig zu machen". In der Tat fehlten ja auch für einen wirklich wissenschaftlich ausgedachten Sozialismus zu seiner Zeit noch alle wirtschaftlichen Vorbedingungen: die Maschinenindustrie, die gewaltige Ausbildung des Kapitalismus, das Vorhandensein einer riesenhaften Klasse freier Lohnarbeiter usw. So stellt denn auch die Abhandlung über 'Theorie und Praxis' S. 89 der rechtlichen Gleichheit, die der Philosoph für alle Untertanen fordert, die wirtschaftliche Ungleichheit gegenüber, die daneben ruhig bestehen bleiben kann und wird. Als Sozialist also kann Kant, trotz seiner Einsicht in die vielfache Ungerechtigkeit der sozialen Zustände,2) nicht bezeichnet werden.

 

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1) K. Vorländer, Kant und Marx. Tübingen 1911. Vgl. auch meine Schrift: Kant, Fichte, Hegel und der Sozialismus. Vorwärts-Verlag 1920.

2) Vgl. folgende Sätze aus einer Nachschrift seiner Vorlesungen über Ethik aus den 80er Jahren: "Man kann an einer allgemeinen Ungerechtigkeit Anteil haben, auch wenn man nach bürgerlichen Gesetzen und Einrichtungen keinem ein Unrecht zugefügt hat. Denn, wenn niemand die Güter des Lebens mit Gewalt und durch Ränke an sich risse, so würden keine Reichen, aber auch keine Armen vorhanden sein." (E. Arnoldt, Ges. Schriften, Bd. V, S. 294 f.) Oder: "Der Mensch muß selbst arbeiten oder andere für ihn; und diese Arbeit wird anderen so viel von ihrer Glückseligkeit rauben, als er seine über das Mittelmaß steigern will" (Fragm. aus s. Nachlaß).


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