Bestätigung

Bestätigung. (Beredsamkeit) Ein Hauptteil einer lehrenden Rede, in welchem der Hauptsatz derselben als ungezweifelt dargestellt wird. Die Absicht jeder Rede von dieser Art geht allemal dahin, dass das Urteil des Zuhörers festgesetzt werde. Das Urteil betrift entweder die Wirklichkeit einer Sache oder ihre Beschaffenheit. Es gibt also zwei Arten von Hauptsätzen in untersuchenden Reden. Entweder wird darin die Wirklichkeit einer Sache behauptet oder geleugnet; oder es wird von einer Sache, deren Wirklichkeit ausgemacht ist, eine gewisse Beschaffenheit behauptet oder diese wird ihr abgesprochen. In beiden Fällen müssen Gründe angeführt, Gegengründe widerlegt, und Zweifel gehoben werden, dadurch wird nämlich der Hauptsatz des Redners bestätiget und deswegen heißt der Teil der Rede, worin dieses geschieht, die Bestätigung.

Sie ist demnach der vornehmste Teil solcher Reden, der, worauf alles ankommt. Zur Bestätigung gehören die Beweise, die Widerlegung der Gegenbeweise und Hebung der Zweifel. Von jedem Stück wird in einem besonderen Artikel gesprochen.


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