1199. Scherge¹⁾. Häscher²⁾. Henker³⁾.
Der Häscher ist der niedrige Polizeibeamte, der darüber wacht, daß die Polizeigesetze nicht übertreten werden, und der die Befehle der Polizeiobrigkeit ausrichtet, der Henker vollstreckt die von dem peinlichen Gerichte erkannten Strafen an den Verurteilten, sie seien Todesstrafen oder andere schwere Strafen. Scherge (eig. Scharführer; ahd. scarjo, mhd. scherge, d. i. Scharmeister, Gerichtsdiener, Herold, von ahd. skara, Schar) ist ein altertümlicher Ausdruck für Gerichtsdiener, Polizeidiener u. ähnl., der namentlich dann gebraucht wird, wenn das Häßliche des Berufes angedeutet werden soll. Häscher und Scherge sind beide vorzüglich in poetischer Sprache üblich; in der Umgangssprache sagt man: Polizei-, Gerichts-, Ratsdiener, Polizist, Schutzmann usw. „Ihn schlugen die Häscher in Bande.“ Schiller, Bürgschaft. „Wir aber sind nur Schergen des Gesetzes.“ Ders., Wallenst. Tod IV, 2.