1203. Schimpf¹⁾. Entehrung²⁾. Injurie³⁾.
Entehrung ist der stärkste Ausdruck; denn er deutet eine völlige Vernichtung der guten Meinung an, die andere von einem Menschen haben, während Schimpf und Injurie nur eine Verletzung der Ehre, oft auch nur einen bloßen Angriff auf die Ehre jemandes ausdrücken. Schimpf (vgl. Art. 1190) und Injurie unterscheiden sich dadurch, daß Schimpf jede Verletzung der Ehre bezeichnet, mag diese dem Beschimpften mit Recht oder mit Unrecht zuteil werden, Injurie (lat. injuria, Unrecht) aber nur eine solche, die dem Beleidigten mit Unrecht widerfährt. Wenn einer durch Urteil und Recht für einen Betrüger erklärt wird, so ist das ein Schimpf, aber keine Injurie; wenn man aber einen ehrlichen Mann einen Betrüger nennt, so ist das eine Injurie. Der Ausdruck Injurie stammt aus der Gerichtssprache; er wird in guter Sprache gemieden und da durch das allgemeinere Schimpf, Beschimpfung oder durch Ehrenkränkung, Beleidigung u. a. wiedergegeben. Das Fremdwort hat auch hier, wie in vielen anderen Fällen, den niedrigeren Klang.