1370. Verbannen¹⁾. Verweisen²⁾. Vertreiben³⁾. Verjagen⁴⁾.
Verweisen heißt jemand befehlen, daß er sich von einem Orte, z. B. aus einer Anstalt, einer Stadt, einem Lande usw., entferne. Verbannen bedeutet, jemand durch ein Strafverbot der Rückkehr zwingen, von einem Orte fern zu bleiben. Vertreiben sagt man dann, wenn jemand durch Gewalt genötigt wird, sich von einem Ort wegzubegeben, z. B. die Räuber, Feinde usw. aus dem Lande vertreiben. Verjagen ist ein Vertreiben, durch das jemand gezwungen wird, einen Ort mit großer Schnelligkeit zu verlassen. Verbannen und verweisen werden im eigentlichen Sinne nur von Personen, vertreiben und verjagen auch von Tieren gebraucht. Die letzten beiden Ausdrücke, sowie verbannen, werden auch auf leblose Dinge übertragen, am häufigsten vertreiben. Man vertreibt und verjagt die Mücken mit Rauch, man vertreibt einen Ausschlag durch eine Salbe, man verbannt und verjagt die Sorgen usw.