1420. Verstoßen¹⁾. Verwerfen²⁾.
Verwerfen ist der allgemeinere Ausdruck und wird sowohl von Personen, als auch von Sachen gesagt. Verstoßen wird in der Regel nur von Personen gesagt und druckt aus, daß einer aus einem Kreise, zu dem er bisher gehörte, in harter Weise entfernt wird. Ein Sohn wird von seinem Vater verstoßen, ein unwürdiges Mitglied aus einem verbündeten Kreise, einem Studentenkorps, Offizierkorps usw. Das Verstoßen deutet immer auf eine dauernde Entfernung, das Verwerfen dagegen kann auch bloß für den Augenblick, in Hinsicht auf einen bestimmten Zweck geschehen, z. B. einen Zeugen verwerfen, ein Zeugnis verwerfen, eine Behauptung verwerfen usw. Es kann aber auch den schärfsten sittlichen Tadel ausdrücken, z. B. ein verworfener (von der menschlichen Gesellschaft verworfener) Mensch. „Aus meinen Augen, Verworfener!“ Der Verworfene ist verachtet, der Verstoßene einsam und verlassen. Der Verworfene ist ein sittlich heruntergekommener Mensch, der Verstoßene kann auch völlig unschuldig sein Schicksal tragen.