1373. Verbieten¹⁾. Untersagen²⁾.
1) To forbid.
Défendre.
Vietare (proibire).
2) Interdict.
Interdire (prohiber).
Interdire.
Untersagt wird nur das, was bisher erlaubt gewesen ist, verboten auch das, was nie erlaubt gewesen ist. Daher kann durch positive Gesetze etwas untersagt und verboten werden; das jedoch, was gegen das Sittengesetz, was gegen die Natur und ihre ewige Ordnung ist, ist nicht untersagt, sondern verboten, z. B. der Mord, Diebstahl, Ehebruch usw. Wo beide Ausdrücke stehen können, ist verbieten feierlicher, förmlicher und bestimmter als untersagen. Vgl. Art. 28.