1414. Versöhnen¹⁾. Aussöhnen²⁾. Vertragen³⁾.
Sich mit jemand vertragen heißt entweder überhaupt: einig mit ihm sein, oder zuweilen auch: die Einigkeit mit ihm wieder herstellen. Sich versöhnen und aussöhnen (söhnen ist eine Nebenform zu sühnen) bedeutet nur: wieder mit jemand einig werden, mit dem man bisher in Uneinigkeit lebte. Versöhnen weist auf eine stärkere Uneinigkeit zurück, als vertragen, oft auf wirkliche Feindschaft; es hat außerdem den Nebenbegriff, daß zugleich geschehenes Unrecht wieder gut gemacht werde. Es vertragen sich schon diejenigen wieder, die bloß durch Meinungen voneinander getrennt waren; die, welche sich miteinander versöhnen, haben einander beleidigt, lebten in Feindschaft, haßten sich usw. Aussöhnen wird von solchen Personen gebraucht, die in einer Verbindung leben, welche ohne wahre gegenseitige Liebe nicht bestehen kann, z. B. Brüder, Ehegatten, Freunde usw. söhnen sich aus.