1379. Verdenken¹⁾. Verargen²⁾.
Verübeln³⁾.
Wenn wir jemand etwas verdenken, so urteilen wir, daß er sich selbst, und wenn wir ihm etwas verübeln oder verargen, daß er dadurch anderen schade. Verübeln können wir jemand auch schon das, was bloß unangenehm für uns selbst oder für andere ist, verargen nur das, was wirklich böse und verderblich ist oder dafür gehalten wird. Verargen ist also der stärkste Ausdruck. Man verdenkt es einem Käufer, wenn er mehr für eine Ware gibt, als sie wert ist, und einem Verkäufer, wenn er seine Ware verschleudert und unter dem Preise verkauft; beide tun nicht recht, aber sie schaden bloß sich selbst. Man verübelt es einem Freunde, wenn er einer Einladung nicht Folge leistet. Man verargt es (eig. legt es für arg aus) aber einem sonst geachteten Manne, wenn er einem jungen Verschwender Geld zu seinen Ausschweifungen leiht, einem Geistlichen, wenn er sich an tobenden und lärmenden Vergnügungen beteiligt usw.