1453. Vorlaut¹⁾. Vorwitzig²⁾.
Vorlaut ist der, welcher seine Stimme lauter als andere oder eher als andere, und zwar in unberechtigter oder unzeitiger oder wenigstens ungeschickter Weise erhebt, z. B. Unter den Lärmenden gebärdeten sich zwei besonders vorlaut; es haben sich einige vorlaute Stimmen erhoben, die schon jetzt den Sieg der Partei preisen, obwohl er noch gar nicht entschieden ist; der vorlaute Bursche wurde für seine ungebührlichen Bemerkungen auf den Mund geschlagen. Namentlich werden Kinder vorlaut genannt, die reden, wenn sie nicht gefragt sind, oder sich in unschicklicher Weise in das Gespräch Erwachsener mischen. Vorwitzig dagegen ist der, welcher vorschnell in unbefugter Weise in Geheimes oder Verborgenes einzudringen wagt, oder auch der, welcher sich vor schnell in unbefugter Weise äußert. Der Jüngling, der das Bild zu Sais entschleierte, war vorwitzig. Elsa von Brabant, die den Lohengrin trotz seines Verbotes um Angabe seiner Herkunft bat, tat eine vorwitzige Frage. „Da gibt’s nur ein Vergehen und Verbrechen: | der Order fürwitzig widersprechen.“ Schiller, Wallensteins Lager 6. In dem letzten Sinne berührt es sich besonders nahe mit vorlaut; es hebt aber im Unterschied von vorlaut hervor, daß der, welcher sich vorwitzig äußert, entweder in unbefugter Weise etwas besser wissen will oder in kecker Weise das Schicksal herausfordert.