1429. Verwünschen¹⁾. Fluchen²⁾.
Verfluchen³⁾.
Verwünschen heißt einer Person oder Sache in feierlicher Weise Böses anwünschen, im engeren Sinne, diese Person oder Sache aus dem Kreise, mit dem man in Berührung steht, hinwegwünschen, z. B. Ich verwünsche diese Stunde, diesen Augenblick usw. Fluchen bezeichnet eine Verwünschung, die unter Anrufung Gottes oder überhaupt einer höheren Macht, z. B. des Teufels, des Blitzes, Donners, des Himmels usw. stattfindet. Verfluchen heißt, über jemand einen solchen Fluch aussprechen und diesen Fluch als Strafe über ihn verhängen, z. B. ein Vater verflucht seinen Sohn, der Papst verfluchte die Abtrünnigen (d. i. verhängte den Bannfluch über sie) usw. Verfluchen ist ein stärkerer Ausdruck als verwünschen; fluchen wird häufig auch in niedrigem Sinne gebraucht, zur Bezeichnung einer rohen Unsitte, z. B. der Knecht fluchte den ganzen Tag usw.