1384. Verdruß¹⁾. Ärger²⁾.
Der Verdruß ist bloß die Unlust selbst, die uns das verursacht, was jemand tut; der Ärger (das Wort ist eine junge Bildung, erst seit Mitte des 18. Jahrh. üblich) begreift zugleich das lebhafte Begehren, dem Urheber der unangenehmen Stimmung sein übles Tun durch eine entsprechende Strafe zu vergelten. Der Verdruß ist eine niederschlagende, der Ärger eine tätige Gemütsbewegung, ein unterdrückter, nicht hervorbrausender Zorn. In dem Verdrusse verhalten wir uns also bloß leidend, in dem Ärger zugleich tätig. Der Ärger grenzt an Unwillen und Zorn, der Verdruß an Gram und Leid. Ein ungeratener Sohn macht seinem Vater Verdruß, sofern er ihn betrübt, Ärger, sofern der Vater aufgebracht über die Handlungen des Sohnes ist und diesen zu strafen wünscht.