1403. Versammlung¹⁾. Gesellschaft²⁾.
Versammlung bezeichnet entweder das Zusammenkommen oder die Zusammengekommenen, Gesellschaft nur die letzteren. Versammlung bezieht sich immer auf viele, Gesellschaft können sich auch schon zwei leisten. Die Versammlung kommt gewöhnlich zu einer bestimmten Zeit und zu einem bestimmten Zwecke zusammen, sie löst sich wieder auf, wenn der Zweck erfüllt ist, z. B. Volksversammlung, Wahlversammlung usw. Gesellschaft ist aber, im engeren Sinne gefaßt, eine dauernde Vereinigung unter gewissen, von allen Mitgliedern anerkannten Bestimmungen, z. B. die Vergnügungsgesellschaft, die Staatsgesellschaft, eine wissenschaftliche, künstlerische, religiöse Gesellschaft usw. Jede solche Gesellschaft hält in der Regel Versammlungen, gewöhnlich auch eine Hauptversammlung ab. Eine Gesellschaft wird gegründet, eine Versammlung einberufen. In einem besonderen Sinne bedeutet Gesellschaft die Gesamtheit geladener Gäste, z. B. Wir haben heute abend Gesellschaft. Versammlung kann in diesem Sinne nicht stehen.