1380. Verdienen¹⁾. Würdig sein²⁾.
Wert sein³⁾.
Sofern jemand in gewissen guten oder schlechten Eigenschaften den Grund in sich trägt, daß ihm ein Gut oder Übel zugeteilt werde, sofern ist er desselben wert. Er verdient aber das eine oder das andere, sofern ihm seine Vorzüge ein Recht auf ein Gut geben oder sofern ihn seine Fehler verpflichten, sich einem Übel zu unterwerfen. Wenn einer durch einen Vertrag ein Recht auf Lohn erhalten hat, so sagt man nicht bloß, er sei seines Lohnes wert, sondern er verdiene seinen Lohn. Würdig sein sagt man dann, wenn das Gut oder das Übel, dessen jemand wert ist, etwas besonders Hervorragendes, ihn besonders Auszeichnendes oder schwer Treffendes ist. So sagt man: ruhmwürdig, ehrwwürdig, anbetungswürdig, fluchwürdig, verabscheuungswürdig usw. Im engeren Sinne geht würdig nur auf den sittlichen Wert und bezeichnet den, der seiner sittlichen Tüchtigkeit wegen für eine Auszeichnung geeignet ist, z. B. der Krone, des Lorbeers, eines Amtes würdig usw. „Dem Tod entreißt er mich, um mich zu töten! | Durch welch’ Verbrechen hab’ ich das verdient?“ Goethe, Tankred IV, 5. „Niemand ist | zur Eifersucht ihn aufzureizen würdig.“ Ebenda. „Doch glaubt er mich unwürdig seiner Liebe, | so ist er auch nicht meiner Liebe wert.“ Ebenda.