1392. Verleumden¹⁾. Verunglimpfen²⁾. Afterreden³⁾. Lästern⁴⁾. Anschwärzen⁵⁾. Splitterrichten⁶⁾.
Wer jemand bei anderen verleumdet (von mhd. liumunt, Ruf, Leumund, auch liumet, liumde, das wieder auf altn. hlioma, schallen, got. hliunta, Gehör, zurückgeht), der erzählt Erfundenes oder wenigstens Unbewiesenes, was dem Rufe desselben nachteilig ist; wer ihn verunglimpft (vgl. Glimpf, Art. 682), der beurteilt seine Eigenschaften oder Handlungen hart, unbillig und gehässig. Der höchste Grad des Verunglimpfens ist das Lästern. Denn man lästert den, über dessen vollkommen sittlich gute Handlungen und Eigenschaften bei seinen anerkannten inneren und äußeren Vorzügen man ein im hohen Grade entehrendes Urteil fällt. Das Hohe und Heilige, Gott, der König, die Unschuld u. ähnl., ist der Gegenstand der Lästerungen. Das Verleumden und Verunglimpfen ist ein Anschwärzen, wenn es um des eigenen Nutzens und Vergnügens willen und aus gehässiger Gesinnung in der Absicht geschieht, gegen jemand bei gewissen Personen Verdacht und Mißtrauen zu erwecken. Afterreden (aus mhd. after, hinter, nach, und reden zusammengesetzt) heißt, Böses von einem Abwesenden reden. Das Verleumden bezieht sich nur auf Unwahres und Unerwiesenes, das Afterreden auch auf Wahres und Erwiesenes. Splitterrichten bedeutet, kleine, ja die kleinsten Fehler mit zu großer Strenge beurteilen. Es hat gewöhnlich die Absicht, anderen von seiner eigenen Fehlerlosigkeit und der Strenge seiner Grundsätze eine große Meinung beizubringen. Afterreden und splitterrichten sind veraltete Ausdrücke.