731. Habe¹⁾. Habseligkeit²⁾. Gut³⁾. Vermögen⁴⁾. Besitz⁵⁾. Eigentum⁶⁾.
Gut und Habe bezeichnen beide die Dinge, die dem Menschen als Besitztum gehören, nur bezeichnen sie diese von verschiedenen Seiten. Gut nämlich drückt aus, daß das, was der Mensch besitzt, ihm gut, förderlich, von Nutzen ist, Habe schlechthin, daß er es habe, besitze. Gut kann sowohl die Gesamtheit, als auch nur ein einzelnes Stück des Besitzes bezeichnen. Habe wird nur von der Gesamtheit gebraucht, Gut ist der üblichere Ausdruck. Habe ist eine altertümliche Benennung, die vorwiegend in poetischer Sprache Verwendung findet. Namentlich ist dieser letztere Ausdruck gebräuchlich in der formelhaften Redensart: Hab und Gut. Gegenwärtig werden beide Ausdrücke häufig auch so unterschieden, daß man unter Habe die beweglichen (Mobilien), unter Gut die unbeweglichen Dinge (Immobilien) versteht, die ein Mensch besitzt. Man setzt dann der fahrenden Habe die liegenden Güter entgegen. Diesen Unterschied, der gegenwärtig ziemlich allgemein geworden ist, nennt Heyne (Grimms Wb. IV, 2. Abt. 44) mit Recht „willkürlich und pedantisch“, da er von Haus aus gar nicht besteht und man in der alten deutschen Rechtssprache sowohl liegende oder unfahrende oder fahrende Habe, wie liegendes und fahrendes Gut unterscheidet.
Habselig bedeutet eigentlich: reich an Habe; das Wort wird aber gegenwärtig nur in ironischem Sinne angewendet, und unter Habseligkeiten versteht man geringe, unbedeutende Habe, die der Besitzer ohne Mühe mit sich führen kann: „Er fragte, ob die andern auch so glücklich gewesen, ihre Habseligkeiten zu retten.“ Goethe, Wilh. Meist. Lehrj. IV, 5. Das Geld aber wird unter dem Gut, der Habe und den Habseligkeiten nicht mit verstanden. Das Vermögen eines Menschen dagegen begreift sein Geld und Gut, seine Freiheiten und Gerechtigkeiten in sich. Es bezeichnet den Reichtum von seiten der Macht, die er seinem Besitzer gewährt. In der Umgangssprache bedeutet Vermögen häufig bloß das Geld, was jemand besitzt. Ein Mädchen, das bei seiner Verheiratung eine reiche Ausstattung an Gut und Wirtschaftsgegenständen erhält, kann trotzdem kein Vermögen mitbringen. Eigentum und Besitz sind die allgemeinsten Ausdrücke für das dem Menschen Gehörende. Mit dem Eigentum ist die Vorstellung des freien Schaltens über Ererbtes oder Erworbenes, verknüpft; Besitz bezeichnet nicht nur das, was besessen wird, das Besitztum, sondern auch die Handlung des Besitzergreifens und im Besitzhabens, wie in den Redewendungen: in den Besitz eines Dinges, treten, sich im Besitz befinden, den Besitz einer Sache an einen andern übertragen usw. Das Eigentum ist ferner immer ein rechtlicher Besitz, dagegen kann jemand eine Sache auch unrechtmäßigerweise besitzen, und es kann jemandes Eigentum in dem Besitz eines, andern sein.