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780. Herr¹⁾. Eigentümer²⁾.

1) Master.
Maître.
Padrone, signore (maestro).
2) Owner.
Propriétaire.
Proprietario.

Herr (mhd. herre, ahd. hêrro, eig. hêriro, d. i. der Höhere, Komparativ zu dem alten hêr, d. i. hehr, hoch) eines Gegenstandes ist der, welcher die Wirksamkeit desselben bestimmt und völlig in seiner Gewalt hat, z. B. ich bin Herr meiner Leidenschaften, meines Willens usw. Eigentümer dagegen ist der, welcher über eine Sache vollkommen frei schaltet und waltet und sie völlig in seinem Nutzen verwendet. Herr ist man auch von Personen, Eigentümer nur von Sachen (höchstens von Sklaven, die dann als Sachen betrachtet werden). Vgl. Art. 711.