792. Hinlänglich¹⁾. Hinreichend²⁾.
Genug³⁾.
Genug bestimmt die Größe und Menge nach den Wünschen, desjenigen, der die Sache verlangt, hinreichend und hinlänglich nach dem Zwecke, dem eine Sache dient. Da aber die Wünsche oft über das Bedürfnis hinausgehen, so drückt genug eine größere Quantität aus, als hinlänglich und hinreichend. Der Geizige hat nie genug, wenn er auch das hat, was längst mehr als hinreichend und hinlänglich ist, um die Bedürfnisse der Natur zu befriedigen. Hinreichend unterscheidet sich von hinlänglich wieder dadurch, daß mit hinreichend das rechte Maß von dem, was da sein muß, im allgemeinen bezeichnet wird, mag es in reichlicher oder spärlicher Weise vorhanden sein, mit hinlänglich aber nur das geringe Maß, das über das schlechterdings Notwendige nicht hinausgeht. Vgl. Art. 201.